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Steuerthemen im Kantonsrat

5. Februar 2024 – Auf den 1. Januar 2024 setzte der Bundesrat die Bestimmungen zur OECD-Mindestbesteuerung in Kraft, denen Volk und Stände im Jahr 2023 zugestimmt hatten.

Da die ZKB von der OECD-Mindestbesteuerung ebenfalls betroffen ist, musste das ZKB-Gesetz angepasst werden, um die bewährte Ausschüttungspolitik an den Kanton und die Gemeinden auch zukünftig zu gewährleisten. Die Mitte hat heute diese Vorlage im Kantonsrat unterstützt.
Das Postulat «Anreize für die Wirtschaft bei der ausserfamiliären Kinderbetreuung» hat der Kantonsrat heute abgelehnt. Die Mitte unterstützt jede Initiative von Unternehmen betriebseigene oder -übergreifende Kinderbetreuungseinrichtungen aufzubauen und zu betreiben. Es braucht aber keine zusätzliche Steueranreize für die Unternehmen, da die Kosten für den Betrieb einer Kindertagesstätte bereits heute steuerbaren Aufwand darstellen. Es gibt aber Handlungsbedarf beim Thema Führung von Kindertagesstätten, z.B. bei den Vorschriften und Anforderungen an die Raumgrösse oder Zulässigkeit des Einsatzes von Praktikanten. Es besteht die Vermutung, dass einige Unternehmen auf den Betrieb einer eigenen Kindertagesstätte deshalb verzichten, nicht weil die Kosten nicht steuerlich absetzbar wären, sondern der Betrieb zu teuer und der administrative Aufwand zu gross ist.