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Eigentümerstrategie der UZH

3. Juni 2024 – Heute wurde im Kantonsrat die Vorlage über die neue Eigentümerstrategie der Universität Zürich überwiesen. Mit der neuen Eigentümerstrategie kann der Kantonsrat seine Verantwortung bezüglich der Oberaufsicht über die Universität besser wahrnehmen.

Jährlich muss der Regierungsrat künftig einen Bericht vorlegen, der über den Umsetzungsstand der Eigentümerstrategie berichtet. Mit diesem Bericht kann die Kommission die Arbeit des Regierungsrates und der Universität besser beurteilen und die Oberaufsicht wahrnehmen. Die Eigentümerstrategie zielt auf eine transparente Steuerung der Universität durch den Kanton Zürich als Träger und soll den Regierungsrat und den Kantonsrat bei der Ausübung der Aufsicht unterstützen.
Bei der Eigentümerstrategie einer Universität befinden wir uns auf einen schmalen Grat. Es soll möglichst genau definiert werden, wie die Universität arbeitet und welche Leistungen sie erbringen soll, ohne dass die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit von Lehre und Forschung angetastet wird. Wir können also der Universität vorschreiben, wie es gemacht werden muss, aber nicht was und welche Themen bearbeitet werden sollen, da die Autonomie der Hochschule respektiert werden muss.
Die Mitte findet die Vorlage gelungen. Die Vorgaben zu den Leistungen der Universität sind ausreichend spezifiziert. Ein wichtiger Punkt für die Mitte war auch, dass in der Eigentümerstrategie auch eine verstärkte Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen gefordert wurde auch in Anbetracht, dass die Schweiz bei internationalen Abkommen wie Horizon und Erasmus ausgeschlossen ist.