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Windenergie: Es braucht die Zustimmung der Bevölkerung

28. Oktober 2024 – Die Mitte steht national und kantonal hinter der Energiewende und den Klimazielen. Die Schweiz muss auch im Energiebereich unabhängiger werden. Windkraftanlagen können dazu einen wichtigen Beitrag leisten, die Mitte ist aber überzeugt, dass dies nur mit der Unterstützung und Zustimmung der Bevölkerung machbar ist. Sie hat dazu im Kantonsrat drei Vorstösse eingereicht.

Am 31. Oktober 2024 endet die Vernehmlassungsfrist zum Richtplanentwurf der Regierung mit Eignungsgebieten für Windkraftanlagen und dem angedachten neuen Plangenehmigungsverfahren. Es zeigt sich bereits jetzt, dass noch längst nicht alle Fragen betreffend die Windräder geklärt sind und die Skepsis in der Bevölkerung gross ist. Bei der Mitte hat sich der Eindruck bestätigt, dass die Mitspracherechte der lokalen Bevölkerung zu schwach sind. Die Mitte will deshalb, dass die Regierung besonders die Anliegen der direkt Betroffenen ernst nimmt.

Mitspracherecht stärken
Um die Mitsprache der Bevölkerung zu stärken und zu fördern, reicht die Mitte heute drei parlamentarische Vorstösse ein, um die nachfolgenden Forderungen zu untermauern:

  1. Gemeinden und Landeigentümer werden in den Genehmigungsprozess einbezogen und für angefallene Kosten und Lasten entschädigt.
  2. Die lokale Bevölkerung wird an der Wertschöpfung beteiligt.
  3. Grenzwerte für Lärm und Schattenwurf werden ins Gesetz aufgenommen.
  4. Die Betreiber garantieren die Sicherheit und den späteren Rückbau der Anlagen.
  5. Es darf keine Enteignungen für Anlagenstandorte geben.
  6. Es braucht die Zustimmung der Standortgemeinden.

Download Vorstösse:

Windenergie PDF Datei von 21. November 2024